Wissenswertes
Der Goldpreis
Tiefststand 2001 € 9.380,00 pro Kilo
Höchststand 2012 € 46.790,00 pro Kilo
Entsprechend sind die Wiederbeschaffungspreise für Schmuckstücke auch um das 3 bis 4fache gestiegen.
Viele Schmuckbesitzer sind sich dessen nicht bewusst. Auf Grund des gestiegenen Goldpreises muss gegebenenfalls auch die Versicherungssumme angepasst werden.
Wenn der Gesamtwert der Schmuckstücke eine gewisse Höhe übersteigt, kann es auch sein, dass einige Versicherungen einen kleinen Tresor verlangen, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Wichtig ist auch zu Wissen…
Verkauf von Schmuckstücken
Professionelle Edelmetallankäufer leben davon, dass sie das Gold weit unter dem tatsächlichen Materialwert ankaufen. Zum Teil bezahlen Goldankäufer noch nicht einmal die Hälfte des Wertes.
Am 2. Februar 2009 war in der ARD-Sendung „Plusminus“ ein Beitrag über Goldankäufe zu sehen. Es wurden drei Testverkäufe für Goldschmuck mit einem Wert von 500,- € gemacht. Die drei verschiedenen Ankäufer haben für den Schmuck nur zwischen 110,- und 216,- € geboten.
Viele Schmuckstücke, Zahngold und manche Uhren und Münzen lassen sich nur zum Materialwert verkaufen.
Wir sind Ihnen dabei behilflich, wie Sie Ihr Gold zum aktuellen Tagespreis verkaufen können.
Bei Markenuhren und hochwertigen Schmuckstücken zeigen oder vermitteln wir Ihnen andere Verkaufsmöglichkeiten.
Kauf von Schmuck
Es muss nicht sein, aber in manchen Fällen wird der Preisnachlass zuvor miteinkalkuliert, sodass der Käufer doch den normalen Preis bezahlt.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, ist es auf jeden Fall von Vorteil das Schmuckstück von einem Fachmann bewerten zu lassen. Das Gleiche gilt auch, wenn man Schmuck von Privat kaufen möchte.
Diebstahl von Schmuck / Versicherungsschutz
Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass man selbst eines Tages auch Opfer eines Einbruches wird.
Eine Hausratversicherung bezahlt im Schadensfall den aktuellen Zeitwert. Das ist der Wert den ein Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens neu kostet. Die Versicherung verlangt im Schadensfall vom Versicherten einen Nachweis. Der Versicherte muss der Versicherung die Höhe des Schadens nachweisen, der ihm entstanden ist.
Wenn Sie bei Ihrem Schmuck versicherungstechnisch auf der sicheren Seite sein wollen, brauchen Sie eine detaillierte Auflistung Ihrer Wertgegenstände mit allen möglichen Angaben, wie Gewicht, Feingehalt, Steingewicht und Qualität usw. . Wenn Sie zum Beispiel ein Gutachten haben mit 40 Schmuckstücken von einem Gesamtwert von ca. € 30.000,- , können Sie bei Ihrer Versicherung abklären, ob Ihre Hausratversicherung diesen Wert Ihrer Schmuckstücke überhaupt abdeckt.
Ihr Versicherungsschutz ist nur dann vollständig, wenn Sie einen Nachweis haben und die Höhe des Wertes ausreichend abgedeckt ist.
Erben, Vererben, Verschenken
Zusätzlich können Sie das Gutachten als Unterlage für Ihre Versicherung oder als Grundlage beim Verkauf der Schmuckstücke nutzen.
Versicherung
Der Versicherungsnehmer muss den entstandenen Schaden nachweisen, auch muss die Versicherungshöhe stimmen. Nachträgliche Wertbestimmungen sind schwieriger zu ermitteln und werden meisst von den Versicherungen nicht im vollem Umfang anerkannt. So kann es passieren, dass man zusätzlich zum Schaden und Ärger auch noch finanzielle Einbußen hinnehmen muss.
Durch ein Gutachten lässt sich das vermeiden.
Es ist von Vorteil eine Kopie des Gutachtens bei Ihrer Versicherung einzureichen und bestätigen zu lassen:
– um die Versicherungssumme gegebenenfalls entsprechend anzupassen.
– damit Ihre Versicherung die im Gutachten angegebenen Werte anerkennt.
– um zu erfahren, ob es von Ihrer Versicherung Bedingungen bezüglich der Aufbewahrung Ihrer Uhren und Schmuckstücke gibt.
Neupreis
schieden kommen.
Die Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für Preisdifferenzen die durch unterschiedliche Einkäufe, Kalkulationen, Stundenlöhne, Stundenanzahl oder sonstiges entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Ich garantiere, dass ich die von mir begutachteten Schmuckstücke, zu den von mir ermittelten Neupreisen, herstellen bzw. beschaffen kann.
Das gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass sich die Edelmetallpreise, Edelsteinpreise, Lohnkosten usw. vom Tag der Gutachtenerstellung nicht geändert haben. Steigen oder sinken z. B. die Gold- oder Diamantpreise, so entstehen auch andere Neupreise.
Bei Markenprodukten die nicht mehr hergestellt werden, muss man auf vergleichbare Stücke ausweichen.
Bei Uhren werden nur die Neupreise garantiert, die zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung bestanden haben. Für spätere Preiserhöhungen oder Preissenkungen wird keine Haftung übernommen.
Zeitwert bzw. Gebrauchtpreise
Steine
Steinqualität, Grösse und Gewicht können im gefassten Zustand nur ungefähr bestimmt werden. Eine genaue Bewertung ist nur möglich wenn die Steine nicht in ein Schmuckstück eingearbeitet sind. Bei grösseren Diamanten wird deshalb die Preisspanne zwischen Mindestqualität und bester Qualität angegeben.